Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-28, 13 A 1641/20

13 A 1641/20Verwaltungsgericht28.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 A 1641/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-28

Aktenzeichen: 13 A 1641/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1028.13A1641.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 7. Mai 2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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