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4 A 1381/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-21, 4 A 1381/19
4 A 1381/19Verwaltungsgericht21.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-21
Aktenzeichen: 4 A 1381/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1021.4A1381.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.3.2019 wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.
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