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4 A 2732/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-20, 4 A 2732/19
4 A 2732/19Verwaltungsgericht20.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-20
Aktenzeichen: 4 A 2732/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1020.4A2732.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Berufungsverfahren gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 30.4.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird eingestellt.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin, die Beklagte und die Beigeladene jeweils zu einem Drittel, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird unter teilweiser Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für die Zeit vor teilweiser Erledigung des Verfahrens auf 37.500,00 Euro und für die Zeit danach sowie für das zweitinstanzlichen Verfahren auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.
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