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1 E 632/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-20, 1 E 632/20
1 E 632/20Verwaltungsgericht20.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-20
Aktenzeichen: 1 E 632/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1020.1E632.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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