projekte
4 E 761/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-12, 4 E 761/20
4 E 761/20Verwaltungsgericht12.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-12
Aktenzeichen: 4 E 761/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1012.4E761.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.8.2020 wird eingestellt.
Der Antragssteller trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.