Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-12, 4 E 761/20

4 E 761/20Verwaltungsgericht12.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 761/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-12

Aktenzeichen: 4 E 761/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1012.4E761.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.8.2020 wird eingestellt.

Der Antragssteller trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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