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7 B 1373/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-08, 7 B 1373/21
7 B 1373/21Verwaltungsgericht08.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 7 B 1373/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1008.7B1373.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
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