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2 B 1009/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-08, 2 B 1009/21
2 B 1009/21Verwaltungsgericht08.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-08
Aktenzeichen: 2 B 1009/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1008.2B1009.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 500,- Euro festgesetzt.
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