Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-08, 13 B 1129/21

13 B 1129/21Verwaltungsgericht08.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 1129/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-08

Aktenzeichen: 13 B 1129/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1008.13B1129.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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