Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-06, 4 A 3296/19

4 A 3296/19Verwaltungsgericht06.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 3296/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-06

Aktenzeichen: 4 A 3296/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1006.4A3296.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Berufungsverfahren gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 2.7.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird eingestellt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Berufungsverfahren.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für die Zeit nach der Verbindung der Verfahren 3 K 1302/18 und 3 K 2539/18 (VG Düsseldorf) am 2.7.2019 für beide Instanzen auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit vor der Verbindung wird der Streitwert für die beiden erstinstanzlichen Verfahren auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.

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