Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-05, 6 B 1346/21

6 B 1346/21Verwaltungsgericht05.10.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das unter anderem wegen frauenverachtender Aussagen in einem sozialen Netzwerk gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1346/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-05

Aktenzeichen: 6 B 1346/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1005.6B1346.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §39 Satz 1; VwGO §80 Abs. 3; GG Art. 5

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das unter anderem wegen frauenverachtender Aussagen in einem sozialen Netzwerk gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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