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6 B 1346/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-05, 6 B 1346/21
6 B 1346/21Verwaltungsgericht05.10.2021
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das unter anderem wegen frauenverachtender Aussagen in einem sozialen Netzwerk gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.
Entscheidungsdatum: 2021-10-05
Aktenzeichen: 6 B 1346/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1005.6B1346.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §39 Satz 1; VwGO §80 Abs. 3; GG Art. 5
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das unter anderem wegen frauenverachtender Aussagen in einem sozialen Netzwerk gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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