Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-05, 6 B 1324/21

6 B 1324/21Verwaltungsgericht05.10.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers gegen die Ablehnung seines im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verfolgten Antrags auf Fortführung des wegen gesundheitlicher Nichteignung (Colitis ulcerosa) abgebrochenen Bewerbungsverfahrens um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes NRW im Jahr 2021.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1324/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-05

Aktenzeichen: 6 B 1324/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1005.6B1324.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers gegen die Ablehnung seines im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verfolgten Antrags auf Fortführung des wegen gesundheitlicher Nichteignung (Colitis ulcerosa) abgebrochenen Bewerbungsverfahrens um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes NRW im Jahr 2021.

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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