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10 B 1284/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-05, 10 B 1284/21
10 B 1284/21Verwaltungsgericht05.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-05
Aktenzeichen: 10 B 1284/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1005.10B1284.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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