projekte
13 B 1272/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-04, 13 B 1272/21
13 B 1272/21Verwaltungsgericht04.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-04
Aktenzeichen: 13 B 1272/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1004.13B1272.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.