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4 A 27/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-30, 4 A 27/20
4 A 27/20Verwaltungsgericht30.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 4 A 27/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0930.4A27.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12.11.2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 500,00 Euro festgesetzt.
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