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13 C 30/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-30, 13 C 30/21
13 C 30/21Verwaltungsgericht30.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 13 C 30/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0930.13C30.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. Mai 2021 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen des WS 2020/2021 zuzulassen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Verfahren in beiden Instanzen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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