Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-30, 12 E 846/20

12 E 846/20Verwaltungsgericht30.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 846/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-30

Aktenzeichen: 12 E 846/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0930.12E846.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin N. aus E. zu den Bedingungen einer im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts N1. niedergelassenen Rechtsanwältin beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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