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12 E 846/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-30, 12 E 846/20
12 E 846/20Verwaltungsgericht30.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 12 E 846/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0930.12E846.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin N. aus E. zu den Bedingungen einer im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts N1. niedergelassenen Rechtsanwältin beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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