Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-30, 11 A 1665/17

11 A 1665/17Verwaltungsgericht30.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 1665/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-30

Aktenzeichen: 11 A 1665/17

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0930.11A1665.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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