Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-30, 11 A 115/20

11 A 115/20Verwaltungsgericht30.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 115/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-30

Aktenzeichen: 11 A 115/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0930.11A115.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid des Bundesverwaltungsamts vom 21. April 2016 und sein Widerspruchsbescheid vom 23. Januar 2017 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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