Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-29, 7 A 2907/19

7 A 2907/19Verwaltungsgericht29.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 2907/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-29

Aktenzeichen: 7 A 2907/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0929.7A2907.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags ab-wenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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