Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-29, 4 A 1834/20

4 A 1834/20Verwaltungsgericht29.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 1834/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-29

Aktenzeichen: 4 A 1834/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0929.4A1834.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 29.5.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 213,38 Euro festgesetzt.

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