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12 B 911/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-29, 12 B 911/21
12 B 911/21Verwaltungsgericht29.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-29
Aktenzeichen: 12 B 911/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0929.12B911.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
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