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19 B 853/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-24, 19 B 853/21
19 B 853/21Verwaltungsgericht24.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 19 B 853/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0924.19B853.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf jeweils 50.000,00 Euro festgesetzt.
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