projekte
9 B 458/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-22, 9 B 458/21
9 B 458/21Verwaltungsgericht22.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 9 B 458/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0922.9B458.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 47.344,35 EUR festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.