Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-22, 1 B 1249/21

1 B 1249/21Verwaltungsgericht22.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1249/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-22

Aktenzeichen: 1 B 1249/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0922.1B1249.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.765,50 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.