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1 B 1249/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-22, 1 B 1249/21
1 B 1249/21Verwaltungsgericht22.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 1 B 1249/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0922.1B1249.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.765,50 Euro festgesetzt.
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