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2 A 1098/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-15, 2 A 1098/21
2 A 1098/21Verwaltungsgericht15.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-15
Aktenzeichen: 2 A 1098/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0915.2A1098.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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