Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-14, 6 B 1198/21

6 B 1198/21Verwaltungsgericht14.09.2021

Regest

Erfolgreiche Beschwerde eines Stadtamtsinspektors, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das ihm gegenüber ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1198/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-14

Aktenzeichen: 6 B 1198/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0914.6B1198.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §39

Leitsätze

Erfolgreiche Beschwerde eines Stadtamtsinspektors, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das ihm gegenüber ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1586/21 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5. Mai 2021 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt

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