Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-10, 6 A 4342/19

6 A 4342/19Verwaltungsgericht10.09.2021

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Klageverfahren, das auf Zahlung von Entschädigung bzw. Schadensersatz für rückwirkend als Arbeitszeit anerkannte Rüstzeiten gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 4342/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-10

Aktenzeichen: 6 A 4342/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0910.6A4342.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Klageverfahren, das auf Zahlung von Entschädigung bzw. Schadensersatz für rückwirkend als Arbeitszeit anerkannte Rüstzeiten gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 900,00 Euro festgesetzt.

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