Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-06, 5 E 79/21

5 E 79/21Verwaltungsgericht06.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 E 79/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-06

Aktenzeichen: 5 E 79/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0906.5E79.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Januar 2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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