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2 B 916/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-02, 2 B 916/21
2 B 916/21Verwaltungsgericht02.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-02
Aktenzeichen: 2 B 916/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0902.2B916.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
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