Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-02, 2 B 916/21

2 B 916/21Verwaltungsgericht02.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 916/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-02

Aktenzeichen: 2 B 916/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0902.2B916.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.

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