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4 A 4862/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-24, 4 A 4862/18
4 A 4862/18Verwaltungsgericht24.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-24
Aktenzeichen: 4 A 4862/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0824.4A4862.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 2.11.2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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