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6 B 1155/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-20, 6 B 1155/21
6 B 1155/21Verwaltungsgericht20.08.2021
Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars, dessen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung, ab dem ersten Tag des krankheitsbedingten Fernbleibens vom Dienst privatärztliche Atteste durch den polizeiärztlichen Dienst bestätigen zu lassen, erfolglos geblieben war. Ein auf seine Dienstfähigkeit zu untersuchender Beamter hat keinen Anspruch darauf, das amtsärztliche Untersuchungsgespräch auf einen Tonträger aufzuzeichnen.
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 6 B 1155/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0820.6B1155.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §62 Abs.1 S.2
Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars, dessen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung, ab dem ersten Tag des krankheitsbedingten Fernbleibens vom Dienst privatärztliche Atteste durch den polizeiärztlichen Dienst bestätigen zu lassen, erfolglos geblieben war.
Ein auf seine Dienstfähigkeit zu untersuchender Beamter hat keinen Anspruch darauf, das amtsärztliche Untersuchungsgespräch auf einen Tonträger aufzuzeichnen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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