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13 B 1403/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-13, 13 B 1403/20
13 B 1403/20Verwaltungsgericht13.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-13
Aktenzeichen: 13 B 1403/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0813.13B1403.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 9. September 2020 geändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 3. wird verworfen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Antragstellerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und die Beigeladene zu 3. jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der übrigen Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.
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