projekte
13 B 1226/21.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-11, 13 B 1226/21.A
13 B 1226/21.AVerwaltungsgericht11.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-11
Aktenzeichen: 13 B 1226/21.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0811.13B1226.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Abänderungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. , C. , wird abgelehnt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. Mai 2019 - 3 L 634/19.A - wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8. Mai 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.