Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-11, 13 B 1226/21.A

13 B 1226/21.AVerwaltungsgericht11.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 1226/21.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-11

Aktenzeichen: 13 B 1226/21.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0811.13B1226.21A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Abänderungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. , C. , wird abgelehnt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. Mai 2019 - 3 L 634/19.A - wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8. Mai 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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