Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-09, 1 B 915/21

1 B 915/21Verwaltungsgericht09.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 915/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-09

Aktenzeichen: 1 B 915/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0809.1B915.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 2. März 2021 gegen die Verbotsverfügung der Bundespolizeiakademie vom 23. Februar 2021 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.