Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-09, 19 B 1189/21

19 B 1189/21Verwaltungsgericht09.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 1189/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-09

Aktenzeichen: 19 B 1189/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0809.19B1189.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juli 2021 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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