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2 B 1039/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-05, 2 B 1039/21
2 B 1039/21Verwaltungsgericht05.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 2 B 1039/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0805.2B1039.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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