Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-05, 2 B 1039/21

2 B 1039/21Verwaltungsgericht05.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1039/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-05

Aktenzeichen: 2 B 1039/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0805.2B1039.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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