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2 B 898/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-04, 2 B 898/21
2 B 898/21Verwaltungsgericht04.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-04
Aktenzeichen: 2 B 898/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0804.2B898.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.
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