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1 B 1165/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-03, 1 B 1165/21
1 B 1165/21Verwaltungsgericht03.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-03
Aktenzeichen: 1 B 1165/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0803.1B1165.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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