Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-03, 1 B 1165/21

1 B 1165/21Verwaltungsgericht03.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1165/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-03

Aktenzeichen: 1 B 1165/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0803.1B1165.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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