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2 B 1893/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-02, 2 B 1893/20
2 B 1893/20Verwaltungsgericht02.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-02
Aktenzeichen: 2 B 1893/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0802.2B1893.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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