Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-29, 1 A 1682/21

1 A 1682/21Verwaltungsgericht29.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1682/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-29

Aktenzeichen: 1 A 1682/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0729.1A1682.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

  1. Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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