Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-28, 4 E 673/21

4 E 673/21Verwaltungsgericht28.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 673/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-28

Aktenzeichen: 4 E 673/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0728.4E673.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 15.6.2021 für das Beschwerdeverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 9.7.2021 – 4 E 440/21 – wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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