Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-27, 6 B 1105/21

6 B 1105/21Verwaltungsgericht27.07.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Weisung der Antragsgegnerin wendet, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1105/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-27

Aktenzeichen: 6 B 1105/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0727.6B1105.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §35 S.2, LBG NRW §42 Abs.2; NotSanG §32 Abs.2 S.1; NotSan-APrV §6

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Oberbrandmeisters, der sich gegen die Weisung der Antragsgegnerin wendet, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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