Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-26, 6 B 899/21

6 B 899/21Verwaltungsgericht26.07.2021

Regest

Mangels Rechtsschutzbedürfnisses erfolgloser Antrag eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verhängte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Für einen Antrag, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zwischenzeitlich gegen den Beamten die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verfügt und diesbezüglich ebenfalls die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 899/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-26

Aktenzeichen: 6 B 899/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0726.6B899.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §39 S.1

Leitsätze

Mangels Rechtsschutzbedürfnisses erfolgloser Antrag eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verhängte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

Für einen Antrag, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zwischenzeitlich gegen den Beamten die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verfügt und diesbezüglich ebenfalls die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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