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19 A 177/21.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-22, 19 A 177/21.A
19 A 177/21.AVerwaltungsgericht22.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-22
Aktenzeichen: 19 A 177/21.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0722.19A177.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Das angefochtene Urteil wird teilweise insoweit aufgehoben, als es den Antrag des Klägers auf Zuerkennung subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 4 AsylG betrifft.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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