Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-22, 19 A 177/21.A

19 A 177/21.AVerwaltungsgericht22.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 177/21.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-22

Aktenzeichen: 19 A 177/21.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0722.19A177.21A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise insoweit aufgehoben, als es den Antrag des Klägers auf Zuerkennung subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 4 AsylG betrifft.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.