Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-21, 1 A 1555/20.A

1 A 1555/20.AVerwaltungsgericht21.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1555/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-21

Aktenzeichen: 1 A 1555/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0721.1A1555.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. aus B. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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