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1 A 1555/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-21, 1 A 1555/20.A
1 A 1555/20.AVerwaltungsgericht21.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-21
Aktenzeichen: 1 A 1555/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0721.1A1555.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. aus B. wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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