Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-20, 8 B 1088/21.AK

8 B 1088/21.AKVerwaltungsgericht20.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 1088/21.AK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-20

Aktenzeichen: 8 B 1088/21.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0720.8B1088.21AK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 D 86/21.AK gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 9. März 2021 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 109.944,08 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.