projekte
3d A 427/20.O•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-13, 3d A 427/20.O
3d A 427/20.OVerwaltungsgericht13.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-13
Aktenzeichen: 3d A 427/20.O
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0713.3D.A427.20O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Disziplinarsenat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.