Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-13, 3d A 427/20.O

3d A 427/20.OVerwaltungsgericht13.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 3d A 427/20.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-13

Aktenzeichen: 3d A 427/20.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0713.3D.A427.20O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Disziplinarsenat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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