Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-12, 12 A 395/18

12 A 395/18Verwaltungsgericht12.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 395/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-12

Aktenzeichen: 12 A 395/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0712.12A395.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.