projekte
8 B 975/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-09, 8 B 975/21
8 B 975/21Verwaltungsgericht09.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 8 B 975/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0709.8B975.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den - den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes teilweise ablehnenden - Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.