Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-09, 1 A 323/18

1 A 323/18Verwaltungsgericht09.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 323/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-09

Aktenzeichen: 1 A 323/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0709.1A323.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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